Carpe Diem Camp in Hamburg

Veröffentlicht: 6. Mai 2013 in Dies und das

rebloggt von Jane Schmidt Marketingberatung:

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Am 01. und 02. Juni ist es soweit - das erste Carpe Diem (Bar-)Camp Hamburgs findet statt. Die Sessionplanung ist in der heißen Phase und auch ich werde teilnehmen! Ich freue mich schon darauf und hoffe auf viele interessante Sessions in netter Atmosphäre :)

Wer nicht so richtig weiß, was mit dem Begriff Barcamp gemeint ist, der kann sich auf der Website des carpediemcamp informieren.

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Für alle, die Carpe Diem leben!

Ein schönen ersten Mai erstmal! Ich hoffe, ihr habt den Tag alle genießen können :)

Ich bin gerade zufällig über einen weiteren Beitrag zum Thema Medienkompetenz gestoßen. Wieder im Zusammenhabng mit der Social Media Week, wo ich schon einmal im Beitrag Kinder. Social Media. Verantwortung berichtet habe. Hier geht es jetzt aber um das Panel “Netzgemüse”, wo ebenfalls über Themen wie die Internetnutzung von Kindern gesprochen wurde.

Lange Rede kurzer Sinn ;) Hier geht es zum Beitrag von pusteblumemedia.

Bis bald,
Eure Jane

evian-roller-babyJeder kennt sie, die Roller Babies von Evian. Das Konzept ist denkbar simpel: Babies, die unglaublich beweglich sind und Stunts machen, die manch Erwachsener nicht hinbekommt.Und dabei sind sie auch noch so süüüüß anzusehen!

Inzwischen wurde der Spot bei YouTube ganze 65 Millionen mal angeklickt. Warum sollte man also auf Altbewährtes verzichten? Das dachte sich wohl auch die Marketingabteilung von Evian selbst und hat wieder einen vom Konzept her sehr ähnlichen Spot heraus gebracht. Das Ergebnis kann sich natürlich auch dieses mal sehen lassen.

Diese Bewegungen, die die Knirpse da so machen, sind einfach zauberhaft und zwingen einen automatisch zum Schmunzeln. Mit aufwendigster Technik wurden hier hunderte von Babies gecastet und dann in den verschiedensten Posen gehalten und fotografiert. Ein Aufwand, der sich gelohnt hat. Das Video ist jetzt seit dem 19. April online und wurde inzwischen schon sage und schreibe 29 Millionen mal angeklickt. Damit ist das das viralste video des Jahres. Wir dürfen gespannt sein, ob es den Roller-Babies Spot schlägt.

Lange Rede kurzer Sinn: Überzeugt euch einfach selbst! Ich find’s klasse :)

rebloggt von 4 Mothers:

10.  My breasts.  Victoria Secret would never have come knocking, but I liked them.

9.  Jumping on trampolines.  Okay, I never did that much of this, but I miss taking for granted that my internal machinery could handle this.  I tried joining my son on a trampoline after having two kids, and it was not. a. good. idea.

8.  Saying "Sure, I'd love to go for a drink after work."  The unbridled freedom of it.

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Sehr schöner Beitrag, lässt einen schmunzeln! In diesem Sinne wünscht KinderundWerbung schon mal allen ein wuuuuunderschönes Frühlingswochenende :)

pinkstinks_logoPinkstinks – so lautet der Name einer Kampagne, mit der auf Werbung aufmerksam gemacht werden soll, die Mädchen in limitierende Geschlechterrollen drückt. Pink stinkt! Mit dieser Botschaft wird gegen Sexismus in der Außenwerbung gekämpft, denn Kinder und Jugendliche werden heutzutage massiv von der Werbewirtschaft und TV-Shows unter Druck gesetzt. Hinzu kommt diese merkwürdige Erscheinung, dass es scheinbar alle witzig finden, wenn Frauen in Spots als dumm dargestellt oder nur auf ihr äußeres reduziert werden. Hierzu gibt es einen sehenswerten Clip auf der Pinkstinks.de Startseite:


Sendungen wie Germanys Next Topmodel verstärken den Tenor des ganzen unglaublich, sodass Mädchen heute vielfach Models werden wollen. Sie sind geblendet von der massiven, aber nur kurz andauernden Aufmerksamkeit, die den Mädchen in GNTM zukommt. Wer die Sendung nur etwas hinterfragt, stößt jedoch schnell auf Kritik. “Sie laufen wieder – ins Leere” ist der Titel des Stern-Beitrags zum Start der aktuellen Staffel. Dort heißt es unter anderem, dass von den Kandidatinnen in dieser Staffel keine ein Topmodel wird. Die neue Aufmachung sollte wohl eigentlich persönlicher werden, Heidi ist nun wieder ständig mit den Mädels unterwegs und nicht via Bildschirm vom anderen Ende der Welt zugeschaltet. Auch die Massencastings zu Beginn einer jeden Staffel fielen komplett weg. Trotzdem bleibt die Sendung das, was sie vorher auch schon war: Eine Bereicherung für die Macher, die Designer und Fotografen, die dort auftreten. Sicher haben die Mädchen eine schöne Zeit, Geld sehen sie aber kaum. Und interessieren tut sich auch niemand wirklich für die sie, wenn erst einmal alles vorbei ist.

Traurige Folge des Ideals, das hier vertmittelt wird: Das Selbstbewusstsein und die Zufriedenheit der Mädchen nimmt rapide ab. Viele finden sich heute zu dick, hässlich und sind einfach unzufrieden. Der Aufklärungsbedarf, der hier besteht, ist kaum zu bewältigen. Carolin Kebekus ist eine, die es wenigstens versucht. Sie nutzt ihren Status, um mit Sätzen wie “Heidi Klum sagt im Fernsehen, wir wären zu fett, doch Männer lieben Weiber mit’nem Arsch im Bett” [aus ihrem Album Ghetto-Kabarett - sehr zu empfehlen!] aufzurütteln.

Zurück zu Pinkstinks: Auf der Website http://pinkstinks.de/ könnt ihr euch über die Kampagne informieren, die Petition “Gegen sexuelle Verfügbarkeit in der Außenwerbung: Kinderschutz jetzt!” unterzeichnen uvm. Und für alle, die sich am 01. September in und um Berlin aufhalten, empfehle ich die von Pinkstinks organisierte Demo!!

Social media kindHier in Kinder und Werbung habe ich schon eine Reihe an Beiträgen über Facebook, Pinterest und Co gebracht. Die gehören klassischerweise ja nicht in den Werbe- sondern eher in den Marketingbereich, speziell Social Media Bereich. Gut, der eine oder andere wird sich bei dem Satz fragen, wo da der Unterschied liegt. Das ist auch eher nebensächlich, diese Art von Beiträgen wird es hier sicher auch weiter geben…

So kam jedenfalls irgendwan eines zum anderen und ich wurde gefragt, ob ich für das Social Media Kind nicht auch schreiben mag. Also habe ich dort neulich mal einen Beitrag zum Thema Medienkompetenz und digital Natives gebracht.

Heute früh gabs dann einen Beitrag von mir zu SchülerVZ, das am 30.04. seine Pforten für immer schließen wird. Wer sich also dafür interessiert, dem möchte ich ans Herz legen, mal beim Social Media Kind vorbeizuschauen!

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Der Paragraphendschungel – sorgt stets für Verwirrung

Worauf sollte man bei Agenturen achten  und was bedeutet eigentlich „ Drehgenehmigungsfrei“?

Ich war mal wieder für euch unterwegs, diesmal ‘im Namen der Gerechtigkeit’. Neben den Recherchen zur Sicherheit im Netz habe ich mich ausführlich über die Arbeit von seriösen Agenturen informiert. Hierfür habe ich u.a. mit Christiane Dreikauss von der New Talent Agentur gesprochen. Sie gab mir einige wertvolle Tips, die ich hier an euch weitergeben möchte. Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gibt so vieles, das zu berücksichtigen ist. Hier kommen nun also ein paar Infos darüber, worauf man achten sollte und was es mit dieser Drehgenehmigungsfreiheit auf sich hat.

Teil 1: Worauf sollte man bei Agenturen achten? Was ist dagegen nicht zu empfehlen?

Eine gute Agentur bietet Eltern ein umfassendes und informatives Agenturgespräch an und arbeitet mit ausgesuchten Darstellern und hat dementsprechend auch nicht Tausende Darsteller oder Models in ihrem Pool. Wenn eine Agentur fast jeden [für Geld] aufnimmt, kann man erahnen, dass eine gute, umfassende und individuelle Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Eine seriöse Nachwuchsagentur ist  an schauspieltalentierten und vermittlungsfähigen Kindern und Jugendlichen interessiert. Die Agentur sollte also als erstes die Vermittlungschance für einen potenziellen Schützling einschätzen. Dafür müssen die Kinder vorsprechen oder vorspielen. Derartige Vorsprechen sollten jedoch kostenfrei sein, d.h. ohne Vorabgebühren wie z.B. Fotopflichtgebühren, Medienpauschalen oder Setkartenpflicht.

Aus Agentursicht ist das natürlich sehr lukrativ. Kurzum, es sollte der Arbeitseinsatz einer Agentur sein, neue und gute Talente zu finden und auch eine Auswahl zu treffen, wen sie betreuen und mit wem sie zusammen arbeiten. Also liebe Eltern, hier ist kritisches Hinterfragen durchaus angebracht. Mehr Informationen zu der rechtlichen korrekten Agenturprovision findet ihr weiter unten.

Was ist nun also nicht zu empfehlen?
Es gibt Agenturen, die herumreisen. Entweder von Stadt zu Stadt, Hotel zu Hotel, oder auch Indoorspielplätze und Einkaufszentren werden bereist. Solche Castings sind nur bedingt empfehlenswert. Dort wird oft  nur ein Foto gemacht und dafür wird dann Geld genommen.  Hier warnen die Verbraucherzentralen immer wieder. Kostenpflichtige Vorabgebühren wie z.B. Aufnahmegebühren; Fotopflichtgebühren o.ä. sind nicht zu empfehlen. Auch Internetagenturen sind grundsätzlich nicht zu empfehlen!

Manche Agenturen lassen sich nach einem erfolgreichen Besetzungsvorgang die Gage, welche eigentlich dem Darsteller zusteht, auf ihr Agentur-Konto von der Produktion überweisen. Das ist nicht üblich! Hier werden die Darsteller- Eltern bewusst unwissend gelassen und Auszahlung nicht korrekt oder auch zeitverzögert weiter gegeben. Gerade bei Werbefilmvermittlungen kommt es auch vor, das ein Spot oder eine Printwerbung verlängert vom Kunden gebucht wird, so das es noch bis 1-2 Jahren zu weiteren Auszahlungen, sogenannten Buyouts, kommen kann.

Achtet also darauf, dass die Gage, die euch bzw. euren Kindern zusteht, auch direkt auf Euer Konto überwiesen wird. Bei Unstimmigkeiten wendet euch nach einer Besetzung direkt an die zuständige Produktion.

Teil 2:Was bedeutet eigentlich „Drehgenehmigungsfrei“?

Die Grundlagen habe ich ja schon einmal unter Werbung mit Kindern aufgelistet. Kinder, die arbeiten sind je nach Alter an bestimmte rechtliche Vorgaben gebunden. Das wissen wohl sogar die Kleinsten. Was aber kaum jemand kennt, ist ein wichtiger, mir bis zu meinem Gespräch mit NewTalent ebenso unbekannter Begriff. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Drehgenehmigungsfreiheit. Was eine Drehgenehmigung ist, kann man sich denken und auch, was Drehgenehmigungsfrei bedeuten könnte. Was das aber im Einzelnen wirklich heißt, ist aus den Gesetzen nicht zu ersehen.

Grundlage bildet hier das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), in dem die Arbeitszeiten festgelegt sind. Zur Wiederholung: Kind im Sinne des JArbSchG sind Kinder bis Ende 15. Lebensjahr und Jugendliche vom 16. – 18. Jahr. [Das wird dort immer etwas unsinnig beschrieben. Alles über 6 heißt zum Beispiel: alles ab 7!] Nun ist es so, dass Jugendliche, die 15 sind und die 9. Klasse noch nicht abgeschlossen haben, zur Gruppe der Kinder gezählt werden. Damit dürfen sie maximal bis 22 Uhr arbeiten und bis zu 3 Stunden täglich.

Drehgenehmigungsfrei sind nun die Jugendlichen ab Beginn des 16. Lebensjahres bzw. auch diejenigen, die die 9. Schulklasse absolviert haben. Das gilt zumindest für Hamburg, in anderen Bundesländern kann es auch die 10. Klasse sein! Das ist für TV-und Filmproduktionen in den Besetzungsvorgängen ein sehr wichtiges Kriterium und ausschlaggebend bei der Entscheidungsfindung. Bei der Arbeit mit einem Jugendlichen, der drehgenehmigungsfrei ist, sind die Vorschriften viel weniger straff und die Produktion ist nicht mehr an die rechtlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten mit Kindern gebunden. Sie dürfen mit den Jugendlichen ganze acht Stunden am Set arbeiten und am Abend bis 23:00 Uhr.

Kurzum, sie können mit dem jungen Darsteller viel länger arbeiten und sparen teure Drehtage! Verständlich, denn auch TV- und Filmproduktionen müssen sparen! Daraus resultierend suchen beauftragte Caster/innen für die zu besetzenden Kinderrollen schauspieltalentierte Jugendliche ab 16 Jahre, die eine erheblich jüngere Alterswirkung haben! Gut zu wissen: Nur wer 18 Jahre alt ist, darf Nachts ab 23:00 Uhr drehen! Wenigstens das ist mit Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten!

Kinder, die noch nicht drehgenehmigungsfrei sind und die für eine Produktion (egal ob TV-, Film- oder Werbeproduktion) arbeiten, muss ein Antrag auf Bewilligung beim Amt für Arbeitsschutz gestellt werden, damit Kinder & Jugendliche bis 16 Jahre drehen dürfen. Hier müssen Erziehungsberechtigte, Arzt, Schule und das Jugendamt zustimmen. Der Antrag wird dann beim Amt für Arbeitsschutz eingereicht und idealerweise wird eine behördliche Bewilligung gegeben, die dann bei der Produktion vorgelegt werden muss. Liegt keine Bewilligung vor oder wird diese gefälscht, kann das rechtliche (und teuere) Konsequenzen haben.

Zusätzlich ist noch zu sagen, dass auch eine Nachwuchsagentur einer finanziellen Reglementierung unterliegt. Wird gegen diese Reglementierungen verstoßen, droht der Verlust des Provisionsanspruches und es besteht sogar das Risiko, das bereits geleistete Provisionen zurückgefordert werden. Auch mündliche Abreden und Vermittlungen sind unwirksam laut § 297 Abs. 1 SGBIII. Weitere Informationen findet ihr im Auszug “Agenturen Extra” aus Cast – dem Schauspieler Magazin 2/2010. Nur bei Werbefilmvermittlungen, seien es Fotos oder auch Werbefilme gibt es sogar 20% Agenturprovision für die Agentur. Diese Agenturprovision bei Werbung bezahlt übrigens immer der Kunde, der den Spot beauftragt hat. Leider berechnen einige Agenturen diese Provision noch mal dem Darsteller, d.h. sie verdienen doppelt.

Fazit des Ganzen: Lasst euch grundsätzlich – egal ob Werbe- oder TV-Filmproduktionen – immer Verträge vor Drehbeginn von eurer Agentur aushändigen und prüft diese genau. Ihr müsst eure Rechte, aber auch eure Pflichten kennen. Ihr als Erziehungsberechtigte seid schließlich auch die, die in Haftung genommen werden, nicht die zu vermittelnde Agentur!