Mit ‘Kinderarbeit’ getaggte Beiträge

Kinder und Werbung

Was darf und was muss

Die Kinderwerbebranche ist ein nicht unbedeutender Teil der Werbe- und Filmbranche. Die großen Modekataloge lassen je Winter- und Sommersaison um die 350.000 Bilder aufnehmen. Kindermodels werden wie Erwachsene über Kindermodelagenturen für Statistenrollen, Werbefotos oder -spots gebucht. Klar müssen die Eltern bzw Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein, aber auch die Kids müssen wollen. Und die kleinen Kindermodels müssen zu jedem Termin begleitet werden. Gut, das ist ja klar! [Man stelle sich mal vor, die werden da in Gruppen oder so hingejagt…so nach dem Motto: Mutti 1 ist heute dran und die nimmt dann noch 4 Zwerge mit, sodass die Kids jeden Tag unterwegs sind…]

So richtig nachvollziehen kann ich das nicht, aber es gibt tatsächlich Kids, die da Spaß dran haben sollen. Für meine kann ich mir das nicht vorstellen. Na ja aber selbst wenn, was für die Kinder ein Spaß ist, ist für die Eltern oft mit Stress verbunden. Aber man kann sich auch gut vorstellen, dass der schnell vergessen ist, wenn der eigene Nachwuchs abends in der neuen Suppenwerbung zu bestaunen ist.

Aber auch wenn es meistens Spaß ist: Kinder sind schutzbedürftig und stressanfälliger, dass heißt sie können Druck nicht so standhalten wie Erwachsene. Kinderarbeit ist verboten und Ausnahmen unterliegen so einigen strengen rechtlichen Vorgaben. Daher dürfen Kinder laut § 5 Absatz III des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nur leichte Arbeiten erledigen und ihre Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung darf dabei nicht gefährdet werden. Es muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass die schulischen Leistungen nicht negativ beeinflusst werden. Und zuguterletzt sollte die Arbeit für das Kind geeignet sein. Ja, und da würd’s bei mir scheitern haha ;)

Auch die Arbeitszeit ist auf höchstens 2 Stunden täglich an maximal 5 Tagen der Woche begrenzt. Das sind immerhin 10 Stunden in einer Woche…und dazu kommt Schulunterricht und Hausaufgaben! Hinzu kommt, dass die lieben Kleinen auch nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten dürfen und es darf nicht vor oder während der Schulzeit gearbeitet werden. [Auch gut, da gäb’s bestimmt auch einige, die das lieber machen würden]

Bei der Arbeit mit Kindern ist außerdem darauf zu achten, ob die elterlichen Motive dominieren oder die Kinder wirklich selbst diejenigen sind, die zum Casting wollen. Das ist aber nur bei Kindern möglich, die den Sinn eines Castings verstehen können. Bei Babys ist der Wille des Kindes beispielsweise unerheblich, hier sind ausschließlich die Eltern die treibende Kraft. Anders herum ist es natürlich ebenso möglich, dass sich Kinder ohne Wissen und Zustimmung der Eltern bei Casting-Agenturen anmelden! In diesem Falle muss der ambitionierte Nachwuchs die Überzeugungsarbeit leisten und seinen Eltern etwaige Bedenken nehmen.

Wer sich weiter informieren will, auf der Seite Rechtliche Vorschriften hab ich alles wichtige zusammen getragen.

Eure Jane